Die Vertreter der deutschen Zeitarbeitsbranche haben sich mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Im Zuge dessen wurde für den Westen ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde beschlossen, für den Osten sind es 7,80 €. Für die rund 800.000 Beschäftigten bei Zeitarbeitsunternehmen bedeutet dies ab dem 1. Januar 2014 eine Gehaltssteigerung von 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten.
Bis 2016 soll der Mindestlohn schrittweise weiter ansteigen, im Westen sind dann 9,00 € geplant, in Ostdeutschland 8,50 €. Im Westen wäre 2016 damit das vom DGB geforderte Niveau eines gesetzlichen Mindestlohns erreicht.
Die Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen (CDU), kündigte nach dem Abschluss des neuen Tarifvertrags für die Zeitarbeitsbranche an, die neuen Mindesteslöhne umgehend für allgemeinverbindlich zu erklären. Alle Beschäftigten in der Zeitarbeit sollten ab dem 1. Januar 2014 von dem Aufschlag profitieren. Die Einigung sei von ihrer Bedeutung überragend für die Debatte zum Mindestlohn in Deutschland. Zudem zeige das Ergebns, dass die Tarifparteien keine Vorgaben der Poltik benötigen, um vernünftige Lohnhöhen zu beschließen.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zeigte sich auch zufrieden, die dreijährige Laufzeit des Vertrags schaffe Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsunternehmen als auch für Unternehmen, welche Zeitarbeiter als Instrument der Flexibilität nutzen. Die Tarifpartner hätten mit dem Vertrag einen neuen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Zeitarbeit in Deutschland geleistet.
Die Vertreter der Zeitarbeitsbranche selber zeigten sich weniger optimistisch, die Erhöhung der Entgelte würde eine große zusätzliche Belastung für die Branche darstellen, wie ie Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mitteilte. Der Zugang zum Zeitarbeitsmarkt würde sich gerade für Arbeitnehmer mit geringerer beruflicher Qualifikation in den unteren Entgeltgruppen dadurch erschweren.