Für den Arbeitnehmer sind auf der monatlichen Abrechnung zwei Zahlen besonders interessant, wenn es um sein Gehalt geht. Es ist zum einen der Bruttoverdienst, und zum anderen das, was unterm Strich übrigbleibt, also das Netto. Es ist letztendlich der Betrag, den er auf sein Girokonto überwiesen bekommt. Die Differenz zwischen brutto und netto ist hoch bis sehr hoch, und sie errechnet sich aus verschiedenen Kostenarten. Eine davon ist die Sozialversicherung. Zu ihr gehören als Pflichtversicherungen die Krankenversicherung gemeinsam mit der Pflegeversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich die Summe der Sozialversicherung nach dem Bruttoverdienst. Wenn der Mitarbeiter mehr verdient, sein Gehalt also diese Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, bleibt sie unverändert hoch.
Angestellte und Arbeiter gelten als unselbständig Tätige, im Gegensatz zu den Selbständigen, oder zu Freiberuflern. Der Arbeitgeber ist für die pünktliche und vollständige Abführung aller so genannten Abgaben zuständig und verantwortlich. Dazu gehören im Rahmen von Steuern die Lohnsteuer, der Solidaritätsbeitrag sowie die Kirchensteuer, und bei der Versicherung die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Die Summe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge setzt sich aus dem Arbeitgeber- und aus dem Arbeitnehmeranteil zusammen. Beide sind annähernd gleichhoch. Zahlungsempfänger ist die gesetzliche Krankenkasse, für die sich der Mitarbeiter entschieden hat. Die Steuerlast hat er allein zu tragen. Während der Selbständige seine Einkommensteuer selbst zahlen muss, wird das beim unselbständigen Arbeiter oder Angestellten von Arbeitgeber erledigt. Der Arbeitnehmer muss sich darauf verlassen können, dass die Zahlungen für Steuern und Versicherungen auch tatsächlich vorgenommen werden.
Die Sozialversicherung mit ihren einzelnen Bestandteilen ist in Deutschland auch deswegen eine Pflichtversicherung, damit der Arbeitnehmer im Krankheitsfall, sowie im Alter nach Ende der Erwerbstätigkeit finanziell versorgt ist. Dass das in vielen Fällen nicht zutrifft, ist ein bekanntes Problem unserer heutigen Gesellschaft. Daher empfiehlt es sich, die gesetzliche Versicherung in ihren Sparten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch private Versicherungen dementsprechend zu ergänzen.