Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Gesundheitsbehandlung. Sie ist Teil des Sozialversicherungssystems und hat den Zweck, soziale Notlagen zu verhindern. Die Krankenversicherung wurde bereits 1883 in Deutschland eingeführt und ist damit die älteste Sozialversicherung. Die Krankenversicherung wird in zwei verschiedene Bereiche unterteilt, sie kann entweder gesetzlich vorgeschrieben oder eine freiwillige private Versicherung darstellen.
Vergleichen Sie die gesetzlichen Krankenkassen:
Holen Sie sich Ihr persönliches Angebot ein → Vergleich Private Krankenversicherung