Die gesetzliche Rentenversicherung ist sicherlich eine herausragende Errungenschaft des deutschen Sozialstaates. Dennoch ist bereits heute abzusehen, dass die gesetzliche Rente zukünftiger Generationen allein sicherlich keine ausreichende und lebensstandardorientierte Absicherung mehr darstellen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert. Dies bedeutet, dass die beitragszahlenden Arbeitnehmer direkt für die Rente der Ruheständler aufkommen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss für eine immer größere Zahl von Rentnern das Ruhegehalt aufbringen. Die jungen Arbeitnehmer, die ihrerseits die Beiträge erwirtschaften, werden indes immer weniger. Die Folge ist ein sinkendes Rentenniveau.
Der demographische Wandel und seine Folgen sind also die drängenden Herausforderungen, die in den kommenden Jahren gelöst werden müssen, um allen Arbeitnehmern zukünftig ein auskömmliches Dasein ermöglichen zu können. Das die staatlichen Sicherungssystemen alleine dies nicht leisten können, scheint angesichts der aktuellen Diskussion und Berichterstattung in den Medien sicher zu sein.
Stellt man sich nun vor, dass man von seinem letzten Gehalt im Jahr 2030 nur noch etwa 43% monatlich erhalten soll wird deutlich, dass es in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen liegt für das Alter vorzusorgen. Nach Möglichkeit sollte man sich beim Aufbau seines Vorsorgevermögens helfen lassen. Der Staat hilft den Bürgern in vielfältiger Weise. Die Riester-Rente ist sicherlich der bekannteste Weg der staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine weitere, sehr lukrative Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der Staat unterstützt diese Art der privaten Vorsorge durch eine direkte Steuerentlastung. Über weitere gesetzliche Verbesserungen soll dieser Durchführungsweg in Zukunft weiter gestärkt werden.
Die betriebliche Altersvorsorge wird aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient und wirkt sich daher direkt steuermindernd aus. Anders als bei den übrigen Vorsorgemöglichkeiten schmälert man sein monatliches Gehalt das netto ausgezahlt wird bei geschickter Nutzung aller Fördermöglichkeiten kaum. Beteiligt sich der Arbeitgeber beispielsweise mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) kommt man sogar gänzlich ohne Einbußen beim Nettogehalt aus.
Mindert man die monatlichen Bruttoeinnahmen verringern sich logischerweise auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dieser Effekt freut nicht nur den Arbeitnehmer, sondern auch den Arbeitgeber, da er so seine Lohnnebenkosten reduzieren kann, da auch er seinen Beitrag zur Sozialversicherung vermindern kann.
Wie beschrieben reduziert man über die betriebliche Altersvorsorge sein Bruttogehalt. Dieser Wert allerdings entscheidet darüber, ob ich der privaten Krankenversicherung beitreten darf oder nicht. Die sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) regelt, ab welchem Jahreseinkommen die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Im Jahr 2013 wird die Versicherungspflichtgrenze bei 52.200€ liegen.
Nach §3 Nr.63 Satz 1 und 2 EStG (Einkommenssteuergesetz) darf man monatlich 224 Euro bzw. 2.688 Euro jährlich im Rahmen der betriebliche Altersvorsorge für das Alter zurücklegen. Führt dies zur Unterschreitung der JAEG ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Sollte eine Entscheidung für die private Krankenversicherung anstehen und möchte man gleichzeitig sinnvoll für das Rentenalter vorsorgen ist also eine fundierte Beratung durch bAV-Spezialisten und Steuerberater empfehlenswert.