Das Kinder sehr viel Geld kosten, ist seit langem kein Geheimnis. Für Eltern geht es oft darum, zumindest einen Teil jener Ausgaben zurückerstattet zu bekommen. Ein warmer Geldregen vom Finanzamt ist vor allem dann möglich, wenn die folgenden fünf Posten geltend gemacht werden.
Generell besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses. Seit 2 Jahren haben haben auch junge Erwachsene während der ersten Ausbildung Anspruch auf Kindergeld-Leistungen. Bei einer Zweitausbildung wird dies schon deutlich schwieriger, denn der junge Erwachsene darf dann höchstens 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten, damit ein Anspruch überhaupt noch möglich ist.
Auf immerhin 3504 Euro beläuft sich der Kinderfreibetrag pro Elternteil pro Jahr und bildet damit die Alternative zum Kindergeld.
Werden beide Elternteile veranlagt, wird der Freibetrag doppelt gezählt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um das leibliche Kind handelt.